Freilerner in Ungarn
Für Ungarn habe ich bisher folgende Informationen:
"Ungarische Kinder werden mit dem 6. Lebensjahr ‚schulpflichtig‘. Die ‚Schulpflicht’ besteht bis zum 16. Lebensjahr. Laut ungarischem Schulgesetz § 7 (1) haben Eltern die Wahl, die Schulpflicht durch Schulbesuch oder Privatunterricht zu gewährleisten – also praktiziert auch Ungarn die Bildungspflichtvariante. Jeder Schüler hat das Recht, die Aufhebung der Schulbesuchspflicht zu beantragen, und zwar beim Direktor der örtlichen Schule. Wenn dieser der Meinung ist, der Privatunterricht sei nachteilig für den Schüler, oder den Verdacht hat, dass kein Privatunterricht stattfinden wird, muss er das örtlich zuständige Notariat der kommunalen Selbstverwaltung benachrichtigen. Dieses entscheidet dann, wie der Schüler der Schulpflicht nachkommen muss (§ 7 (2)). Sich zu Hause bildende Kinder müssen dem staatlichen Lehrplan folgen und werden zweimal jährlich überprüft." (Quelle: Unerzogen-Magazin)
LEBE UND LERNE! - ungarisch-deutscher Blog einer Freilerner-Familie
Ungarischer Homeschooler ist jüngster Großmeister im Schach (Artikel)
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