Freilerner in Spanien
"Kinder sind in Spanien vom 6. bis 16. Lebensjahr ‚schulpflichtig‘. Die Gesetzeslage ist allerdings nicht eindeutig. Einerseits gilt die so genannte ‚Unterrichtsfreiheit‘. Dazu heißt es in der Verfassung Artikel 27: (1) Alle haben das Recht auf Erziehung. Die Freiheit des Unterrichts wird anerkannt. Andererseits ist in Spanien der Grundschulunterricht laut selbigem Artikel 27 unter Absatz 4 obligatorisch: (4) Der Grundschulunterricht ist obligatorisch und kostenlos. Dadurch ist es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Eltern gekommen, die ihre Kinder selbst beschulen wollten. Diese Fälle wurden zu Gunsten der Eltern entschieden, wenn es dem Kindeswohl entsprach." (Quelle: Unerzogen-Magazin)
Mehr Infos bietet:
Freilerner in Spanien
Asociación por la Libre Educación (Gemeinschaft für freie Bildung).