Privatunterricht in der Schweiz
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"Das Bildungswesen wird in der Schweiz in jedem Kanton individuell geregelt. Dadurch hat die Schweiz 26 unterschiedliche Schulsysteme. Die ‚Schulpflicht’ beginnt im Alter von sechs bis sieben Jahren – je nach Kanton – und dauert in allen Kantonen neun Jahre. In den meisten Kantonen dürfen die Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten. Beispielhaft führt der Kanton Glarus an: Kinder, die ihrer Schulpflicht in Privatschulen oder in geeignetem Hausunterricht nachkommen, sind vom Besuch der öffentlichen Schule befreit. (Artikel 14). Der Hausunterricht wird in der Schweiz durch Hausbesuche in der Familie kontrolliert. In einigen wenigen Kantonen herrscht allerdings noch echte Schulpflicht, die unter Androhung von Geldbußen, Polizei und staatlicher Bevormundung des Kindes eingehalten werden muss. In der Praxis sind derartige Berichte nicht bekannt, weil Homeschooler geduldet werden." (Quelle: Unerzogen-Magazin)
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Derzeit ist sehr Vieles in Bewegung.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat im
März 2009 ein Dokument erstellt, in dem die kantonalen Bestimmungen zum
Privatunterricht zusammengefasst sind.
Privatunterricht-2009.pdf Adobe Acrobat Dokument [388.9 KB] |
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Verein Bildung zu Hause | |||||
| Video: Lernen ohne Lehrer, Schweizer Fernsehen; 9.4.2009 | ||||||
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Freilerner-Forum für die Schweiz | |||||
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Erdschule - Die Freilern-Community Homepage einer Schweizer Familie mit vielen Informationen zum Freilernen, Entschulung, Gehirnforschung ... und aktuellen Terminen |
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