Freilerner in Schweden
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| Über Schweden habe ich bisher folgende Informationen: | ||||||
| "In Schweden dauert die ‚Schulpflicht’ vom 7. bis 16. Lebensjahr. Diese meint in der Praxis eine Unterrichtspflicht. Das schwedische Schulgesetz (Kapitel 10 § 4) sagt dazu, dass einem schulpflichtigen Kind die Option gegeben werden soll, seine Schulpflicht in einer alternativen Art zu erfüllen, wie in diesem Gesetz beschrieben, wenn die Alternative qualitativ gleichwertig mit der dem Kind in diesem Gesetz sonst angebotenen Bildung ist. Die Genehmigung soll auf ein Jahr gegeben werden. Während dieses Jahres wird die Qualität der Bildung überprüft. Wenn das Kind bei dieser Überprüfung ‚versagt‘, kann die Genehmigung sofort entzogen werden. Die Verantwortung dafür liegt im Bereich der kommunalen Behörden." (Quelle: Unerzogen-Magazin) | ||||||
| Die
Rechtslage in Schweden ändert sich - leider zum Nachteil für
die dort lebenden Freilerner-Familien. "Freies Lernen ist in Schweden ab Juli 2011 nur noch in speziellen
Ausnahmefällen möglich, gesundheitlich oder wegen weiter Entfernung zur
nächsten Schule. Weltanschaulich oder religiös begründetes Freilernen
wird völlig untersagt, mit der ergreifenden Begründung, die schwedischen
Staatschulen böten "umfassenden und objektiven" Unterricht, und
deswegen sei Homeschooling überflüssig. In der Praxis wird es auch für Eltern schwierig, die ihre Kinder aus
pädagogischen Gründen oder wegen deren besonderen Bedürfnissen schulfrei
lernen lassen wollen." (Quelle) Dazu ein Artikel aus Washington Times. |
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Rohus - Riksorganisationen för Hemundervisning i Sverige |
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| Ich bin für jede weitere Information zu Vereinen, Kontaktpersonen, Foren etc. sehr dankbar. mail | ||||||